TUD

 

Erasmus-Studium

ERASMUS-Restplätze der Fakultät E&I für 2013/14
Was ist ERASMUS?
Teilnahmevoraussetzungen
ERASMUS-Bewerbungsverfahren
ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe
ERASMUS-Sonderförderung
Beurlaubung - ja oder nein?
Ablaufplan 
ERASMUS-Austauschplätze für Studierende der Fakultät E&I
Versicherung während des Auslandsstudiums
Nach dem Auslandsaufenthalt
Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Download
Kontakt
Wichtige Links

ERASMUS-Restplätze für das Studienjahr 2013/2014

Die im Folgenden genannten ERASMUS-Austauschplätze sind für das Studienjahr 2013/14 noch frei. Wer Interesse an einem dieser Plätze hat, kann sich an Monique Rust wenden.

Land 
Partneruniversität 
Restplätze 
max. Dauer in Monaten/Platz 
Österreich 
Johannes Kepler Universität Linz 
10 
 
TU Wien 
Belgien 
Katholieke Universiteit Leuven 
10 
Bulgarien 
TU Sofia 
Schweiz 
Ecole Polytechnique Federale Lausanne  
10 
Tschechien 
Brno University of Technology 
10 
 
TU Liberec 
10 
 
Czech TU Prague 
10 
Dänemark 
Aalborg University  
12 
Spanien 
Universidad Miguel Hernández de Elche  
10 
 
Universidad de Málaga 
 
Universidad de Cantabria, Santander 
12 
 
Universidad de Valladolid  
12 
 
Universidad de Zaragoza 
10 
Frankreich 
Ecole Nationale Supérieure des Télécommunication de Bretagne, Brest 
12 
 
Ecole Supérieure d'Electricité (SUPELEC), Gif-sur-Yvette 
12 
 
Institut National des Sciences Appliquées de Lyon (INSA)  
10 
 
Ecole Supérieure d'Ingénieurs en Electronique et Electrotechnique, Noisy 
10 
 
Ecole Nationale Supérieure des Mines, St. Etienne 
10 
Griechenland 
National Technical University of Athens 
Ungarn  
Pázmany Péter Catholic University  
Italien 
Politecnico di Milano  
10 
 
Politecnico di Torino  
Polen 
Politechnika Warszawska / Wydzial Mechatroniki  
12 
 
Politechnika Warszawska / Wydzial Elektroniki i Technik Informacyjnych 
12 
 
Politechnika Wroclawska  
10 
Rumänien 
Universitatea "Politehnica" din Timisoara 
10 
Schweden 
Linköpings Universitet 
10 
Finnland 
Aalto University 
10 
Slowakei 
Zilinska Univerzita 
10 
Türkei 
TU Istanbul 
10 
 
Yildiz Teknik Üniversitesi, Mechatronics Engineering Department 
10 
 
Yasar University, Izmir 
10 
Großbritannien 
Loughborough University 
10 
 
King's College London 

Was ist ERASMUS?

ERASMUS ist das Förderprogramm der Europäischen Union für die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Bildung. Mit dem ERASMUS-Programm wird das Ziel verfolgt, die europäische Dimension der Hochschulbildung auszubauen und die Mobilität von Studierenden und Dozenten zu unterstützen. 

Die aktuelle Förderphase umfasst den Zeitraum 2007-2013 und tritt unter dem Namen "Programm für lebenslanges Lernen" (Lifelong learning Programme - LLP) in Kraft. Dieses Bildungsdachprogramm enthält neben ERASMUS für die Hochschulbildung noch weitere Teilprogramme wie Comenius (Schulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung).

Die Grundlage für das ERASMUS-Programm bilden bilaterale Vereinbarungen der Technischen Universität Dresden mit den jeweiligen Partnerhochschulen. Jede Vereinbarung regelt die Laufzeit, die Anzahl der Austauschplätze und die daran beteiligten Fachrichtungen. Der/die Studierende wird dann über seine/ihre Fakultät an die jeweilige Partnerinstitution vermittelt. Jede Fakultät bzw. jeder Lehrstuhl oder jedes Institut hat, sofern an einer Kooperation beteiligt, eine/n verantwortliche/n Programmbeauftragte/n (Fachkoordinator), der die Austauschstudenten betreut und die Programme koordiniert.

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme am und Förderung durch das ERASMUS-Programm sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden
  • bisher noch keine Teilnahme am ERASMUS-Programm
  • die Teilnahme ist nur an solchen Austauschprogrammen möglich, die für den betreffenden Fachbereich ausgeschrieben sind
  • mindestens das erste Studienjahr muss erfolgreich abgeschlossen sein
  • das Auslandsstudium stellt einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar
  • Immatrikulation an der TU Dresden in einem Studiengang, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschließlich Promotion) führt 

ERASMUS-Bewerbungsverfahren

Studierende, die am ERASMUS-Programm teilnehmen möchten, müssen sich zuerst fakultätsintern bewerben. Nach Vergabe des ERASMUS-Platzes durch die Heimatfakultät müssen die Studierenden sich an der jeweiligen Gastuniversität bewerben. 

Die Termine für die verschiedenen notwendigen Schritte finden Sie im Opens internal link in current windowAblaufplan.

Schritt 1: ERASMUS-Bewerbung an der Fakultät E&I

Die Opens internal link in current windowERASMUS-Studienplätze an den Partneruniversitäten der Fakultät E&I werden in einem internen Bewerbungsverfahren vergeben.

Jeder Interessent hat die Möglichkeit, nach einer ersten Infoveranstaltung (Anfang Dezember) drei Wunschziele für das Auslandsstudium auf einem internen Bewerbungsformular anzugeben. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Wunschunis darauf, dass diese Ihren Studiengang bzw. Ihre Studienrichtung anbieten. Das interne Bewerbungsformular ist zusammen mit einer aktuellen Notenliste und - falls vorhanden - Sprachzertifikaten bei Monique Rust einzureichen.

Anhand dieser Bewerbung wird unter Berücksichtigung der Studienleistungen sowie vorhandener Sprachkenntnisse vorläufig ein Studienplatz zugewiesen. Während einer zweiten Infoveranstaltung wird die Platzvergabe bekannt gegeben. Die Bewerber haben dann die Möglichkeit, diesen Studienplatz anzunehmen, abzulehnen oder evtl. mit anderen Bewerbern zu tauschen. 

Schritt 2: ERASMUS-Bewerbung an der Gastuniversität

Mit der Zuweisung des ERASMUS-Platzes durch die Heimatfakultät ist der erste Schritte getan. Anschließend müssen sich die Studierenden an der jeweiligen Gastuniversität bewerben.

Die Bewerbungsunterlagen für die Partneruniversität umfassen in der Regel:

  • Bewerbungsformular (= Student Application Form, Formular der Gastuniversität verwenden, Formular ist auf den Webseiten der Gastuniversität zu finden)
  • Learning Agreement (= ECTS-Learning Agreement, Formular ist ebenfalls auf den Webseiten der Gastuniversität zu finden)
    Das Learning Agreement ist für die ERASMUS-Förderung unerlässlich. Das Learning Agreement muss von Ihnen und von den Fachkoordinatoren von Heimat- und Gastuniversität unterzeichnet werden, bevor es zum Akademischen Auslandsamt der TU Dresden geht. Bitte beachten Sie, dass Sie die ERASMUS-Förderung erst dann erhalten können, wenn das vollständig unterschriebene Learning Agreement und die ERASMUS-Annahmeerklärung dem Akademischen Auslandsamt vorliegen. 
  • Englischsprachige aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records

Eventuell verlangt die Gastuni weitere Unterlagen für die ERASMUS-Bewerbung (z.B. Nachweis von Kenntnissen der Kurssprache, eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung von der TUD oder einen Krankenversicherungsnachweis für das Auslandsstudium). Sie sind für die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen selbst verantwortlich. Informieren Sie sich also auf den Webseiten Ihrer Gastuniversität über deren aktuelle Bewerbungsanforderungen. 

Die Bewerbungsunterlagen für Ihre Gastuniversität sind bis zu einem festgelegten Termin (siehe Ablaufplan) bei Monique Rust einzureichen. Nach TU-interner Bearbeitung werden diese Unterlagen an die Partneruniversität geschickt. Die Zu-/Absagen von der Partneruniversität treffen dann in der Regel zwischen April und August ein.

ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe

Jede/r Studierende, die/der im Rahmen des ERASMUS-Programms im Ausland studiert, erhält eine Mobilitätsbeihilfe. Diese kann max. 300 Euro pro Monat betragen (meist übersteigt sie aber ca. 250 Euro pro Monat nicht). Die Mobilitätsbeihilfe wird in zwei Raten gezahlt: 70% zu Beginn des Auslandsaufenthalts; die restlichen 30% kurz danach. 

Um die ERASMUS-Förderung zu erhalten, müssen Studierende die verbindliche ERASMUS-Annahmeerklärung ausfüllen und fristgerecht bei M. Rust abgeben. Wer die Annahmeerklärung nicht ausfüllt, kann keine keine ERASMUS-Förderung erhalten. 

Die erste Rate der ERASMUS-Förderung kann erst gezahlt werden, wenn alle Unterlagen dem Akademischen Auslandsamt der TUD vorliegen. Von besonderer Bedeutung ist dabei das Learning Agreement. Erst wenn es ausgefüllt und sowohl vom Studierenden, vom Fachkoordinator der TUD als auch der Partneruniversität unterzeichnet wurde, kann die Beihilfe bewilligt werden.  

Die zweite Rate der Beihilfe wird nach dem Auslandsaufenthalt gezahlt. Allerdings nur, wenn alle dafür nötigen Unterlagen (siehe Abschnitt "Nach dem Auslandsaufenthalt") im Akademischen Auslandsamt der TUD eingereicht worden sind. 

ERASMUS-Sonderförderung

Förderung von Studierenden mit Kind

Wer ein Kind hat und im Rahmen des ERASMUS-Programms mit Kind ins Ausland gehen möchte, kann ERASMUS-Sondermittel beantragen. Diese Sondermittel werden als Pauschalen ausgezahlt und richten sich nach der Anzahl der Kinder und dem Zielland. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Akademische Auslandsamt der TUD. Dort erfahren Sie Näheres zu den Fördermöglichkeiten und erhalten die Antragsformulare. Die Beantragung der Sonderförderung sollte spätestens drei Monate vor Beginn des Auslandstudiums im Akademischen Auslandsamt der TUD erfolgen.

Förderung von Studierenden mit Behinderung


Auch behinderte Studierende können trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung ein ERASMUS-Studium im Ausland absolvieren und eine zusätzliche Förderung beantragen. Die Antragsformulare erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt der TUD. Die Beantragung der Zusatzförderung sollte spätestens drei Monate vor Beginn des Auslandsstudiums im Akademischen Auslandsamt der TUD erfolgen. Zuschussfähig sind Mehrkosten, die aufgrund der Behinderung entstehen, z.B. Kosten für die An- und Abreise, die Unterkunft, Helfer vor Ort oder medizinische Betreuung. Es können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten bezuschusst werden, die nicht durch nationale Stellen (z.B. Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter, Landschaftsverbände/Integrationsämter) abgedeckt sind.

Beurlaubung - ja oder nein?

Den ERASMUS-Studierenden wird empfohlen, sich für die Dauer des Auslandsstudienaufenthalts beurlauben zu lassen. Beurlaubungen sind beim Immatrikulationsamt der TU Dresden im Rückmeldezeitraum für das jeweils kommende Semester zu beantragen. Während der Beurlaubungszeit können und sollen die ERASMUS-Studierenden Studien- bzw. Prüfungsleistungen an ihrer Gasthochschule im Ausland erbringen.

Detaillierte Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamts.

Ablaufplan

TERMINE 
AKTIVITÄT 
10.12.2012, 16:40, BAR 106 
1. Informationsveranstaltung (Informationen zum ERASMUS-Studium und -Praktikum) 
17.1.2013 
Abgabe der fakultätsinternen Bewerbung (Interessenbekundung (s. Downloads) + Notenauszug) bei M. Rust 
28.1.2013, 16:40, BAR 213 
2. Informationsveranstaltung mit Vergabe der ERASMUS-Studienplätze 
bis 8.2.2013 
Annahme des ERASMUS-Platzes per E-Mail (an monique.rust@tu-dresden.de) bestätigen 
21.3.2013 
Abgabe der vollständigen Bewerbung für die Partneruniversität bei M. Rust 
April 2013 
Versenden der Bewerbungsunterlagen an die Partneruniversitäten 
Mai - August 2013 
Zusagen der Partneruniversitäten 
bis 21.5.2013 
Abgabe der ERASMUS-Annahmeerklärung bei M. Rust (Online-Formular, für die ERASMUS-Förderung notwendig) 

ERASMUS-Austauschplätze

LAND 
ID-CODE 
HOCHSCHULE 
Fachspezifika 
PLÄTZE 
max. Dauer in Monaten 
Österreich 
A LINZ01 
1,2,4,5,A,B,C,D,i,iv 
10 
 
A WIEN02 
Technische Universität Wien, Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik 
Infos auf Uniwebsite 
Belgien 
B LEUVEN01 
Katholieke Universiteit Leuven, Faculty of Engineering Science 
1,2,3,A,B,C,D,i,ii,iii,iv 
10 
Bulgarien 
BG SOFIA16 
Infos auf Uniwebsite 
Schweiz 
CH LAUSANN06 
Infos auf Uniwebsite 
10 
Tschechien 
CZ BRNO01 
Infos auf Uniwebsite 
10 
 
CZ LIBEREC01 
Technicka Univerzita v Liberci, Faculty of Mechatronics, Informatics and Interdisciplinary Studies 
1,2,4,B,C,D 
10 
 
CZ PRAHA10 
Czech Technical University Prague, Faculty of Electrical Engineering 
Infos auf Uniwebsite 
10 
Dänemark 
DK AALBORG01 
Aalborg University, Department of Electronic Systems 
Infos auf Uniwebsite 
12 
Spanien 
E BARCELO03 
UPC Barcelona, Escola Universitaria D'Enginyria Tecnica Industrial 
Infos auf Uniwebsite 
10 
 
E BARCELO03 
UPC Barcelona, Escola Tecnica Superior D'Enginyria de Telecomunicacio 
Infos auf Uniwebsite 
10 
 
E ELCHE01 
Infos auf Uniwebsite 
10 
 
E MADRID21 
Infos auf Uniwebsite 
10 
 
E MALAGA01 
Universidad de Málaga, Escuela Técnica Superior de Ingenieros Industriales 
Infos auf Uniwebsite 
 
E SANTAND01 
Infos auf Uniwebsite 
12 
 
E VALLADO01 
Universidad de Valladolid, Departamento Ingeniería de Sistemas y Automática  
1,2,3,4,5,A,B,D,i,ii,iii,iv 
12 
 
E ZARAGOZ01 
Infos auf Uniwebsite 
10 
Frankreich 
F BREST09 
Infos auf Uniwebsite 
12 
 
F GIF-YFE02 
Infos auf Uniwebsite 
12 
 
F LYON12 
Infos auf Uniwebsite 
 
F MARSEIL11 
Infos auf Uniwebsite 
 
F NOISY02 
3,4,5,D,i,iii 
10 
 
F STETIE06 
Ecole Nationale Supérieure des Mines, St. Etienne
Hauptcampus in St. Etienne, Zweigstelle für Mikroelektronik in Gardanne 
Infos auf Uniwebsite 
10 
Griechenland 
G ATHINE02 
National Technical University of Athens, School of Electrical and Computer Engineering 
Infos auf Uniwebsite 
Ungarn 
HU BUDAPEST12 
Pázmany Péter Catholic University, Faculty of Information Technology 
Infos auf Uniwebsite 
Italien 
I MILANO02 
Infos auf Uniwebsite 
10 
 
I TORINO02 
Infos auf Uniwebsite 
Norwegen 
N KRISTIA01 
Universitetet i Agder, Faculty of Engineering and Science 
1,2,3,4,5,A,C,D,i,ii,iii,iv 
10 
 
N TRONDHE01 
NTNU Trondheim, Faculty of Information Technology, Mathematics and Electrical Engineering 
Infos auf Uniwebsite 
10 
Polen 
PL KRAKOW02 
Infos auf Uniwebsite 
10 
 
PL WARSZAW02 
Politechnika Warszawska, Wydzial Mechatroniki 
3,4,5,D 
12 
 
PL WARSZAW02 
Politechnika Warszawska, Wydzial Elektryczny 
Infos auf Uniwebsite 
12 
 
PL WROCLAW02 
Politechnika Wroclawka, Faculty of Microsystems Electronics and Photonics 
Infos auf Uniwebsite 
10 
Rumänien 
RO TIMISOA04 
Universitatea "Politehnica" din Timisoara, Department of Applied Electronics  
Infos auf Uniwebsite 
10 
Schweden 
S GOTEBOR02 
Infos auf Uniwebsite 
10 
 
S LINKOPI01 
Linköpings Universitet, Institute of Technology 
Infos auf Uniwebsite 
10 
 
S STOCKHO04 
KTH Stockholm, School of Electrical Engineering 
Infos auf Uniwebsite 
12 
Finnland 
SF ESPOO01 
Aalto University, Espoo, School of Electrical Engineering 
Infos auf Uniwebsite 
10 
Slowakei 
SK ZILINA01 
Zilinska Univerzita, Faculty of Electrical Engineering 
1(Fak. Maschbau),2,3(BMT eng.) ,4,A,B,C 
10 
Türkei 
TR ISTANBU04 
Istanbul Teknik Üniversitesi, Faculty of Electrical and Electronic Engineering 
Infos auf Uniwebsite 
10 
 
TR ISTANBU07 
Yildiz Teknik Üniversitesi, Istanbul, Electronics and Communications Engineering Department 
Infos auf Uniwebsite 
 
TR ISTANBU07 
Yildiz Teknik Üniversitesi, Istanbul, Mechatronics Engineering Department 
Infos auf Uniwebsite 
10 
 
TR IZMIR05 
Yasar Üniversitesi, Izmir, Department of Electrical and Electronics Engineering 
Infos auf Uniwebsite  
10 
Großbritannien 
UK GUILDFO01 
University of Surrey, Department of Electronic and Electrical Engineering 
Infos auf Uniwebsite 
10 
 
UK LONDON017 
King's College London, Centre for Telecommunications Research 
nur Nachrichtentechnik 
 
UK LONDON031 
Queen Mary, University of London, Department of Electronic Engineering 
Infos auf Uniwebsite 
 
UK LOUGHBO01 
Loughborough University, Department of Electronic and Electrical Engineering 
Infos auf Uniwebsite 
10 
 
UK SHEFFIE01 
University of Sheffield, Department of Electronic and Electrical Engineering 
Infos auf Uniwebsite 

Legende zu den Fachspezifika:

 Elektrotechnik und Informationstechnik:

1:= Automation and Control / Automatisierungstechnik

2:= Electrical Power Engineering / Elektroenergietecchnik

3:= Precision and Micro Engineering / Mikro- und Feinwerktechnik

4:= Communications and Information Technology / Informations- und Nachrichtentechik

5:= Microelectronics / Mikroelektronik

 Mechatronik

A:= Vehicle Mechatronics / Fahrzeugmechatronik

B:= Mechatronics in Mechanical Engineering / Mechatronik im Maschinenbau

C:= Macromechatronics

D:= Micromechatronics

 Informationssystemtechnik

i:= Software Engineering / Softwaretechnik

ii:= System Refered Computer Science / Systemorientierte Informatik

iii:= Architecture of distributed Systems / Architektur verteilter Systeme

iv:= Computer Engineering / Technische Informatik

Versicherung während des Auslandsstudiums

Das ERASMUS-Programm beinhaltet keinen Versicherungsschutz. ERASMUS-Studierende müssen also selbständig dafür sorgen, dass für sie ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherungen können über die europäische Versicherungskarte (EHIC) Leistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen. Dabei ist aber zu beachten, dass oftmals nur eine medizinische Notversorgung im jeweiligen Gastland gewährleistet ist. Der Abschluss einer Auslandskrankenzusatzversicherung kann deswegen notwendig sein.

Private Krankenkassen haben i.d.R. keine europaweiten Sozialversicherungsabkommen, d.h. es ist i.d.R. keine medizinische Notversorgung im Ausland gewährleistet.

ERASMUS-Studierende sind bei ihrem Auslandsstudium gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich allerdings nur auf solche Tätigkeiten, die mit dem Hochschulbesuch in einem inneren ursächlichen Zusammenhang stehen, d.h. der Aufenthalt an der Gasthochschule zum Zwecke des Studiums und die damit verbundenen Wege. ERASMUS-Studierende sollten also prüfen, ob ihre Privathaftpflicht- oder Unfallversicherung auch für die Zeit des Studienaufenthalts im Ausland gilt. Derartige Versicherungen sind keine Pflicht, können jedoch sehr hilfreich sein.

In jedem Fall sollten sich ERASMUS-Studierende vor dem Auslandsstudium über die Leistungen ihrer bestehenden Versicherungen informieren und ggf. zusätzliche Versicherungen abschließen. Zum Beispiel der Abschluss einer privaten Auslandskrankenzusatzversicherung inklusive Krankenrücktransport ist anzuraten. Für alle ERASMUS-Teilnehmer besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet, inkl. Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt sind dem Akademischen Auslandsamt der TUD vorzulegen:

  • eine Bescheinigung der Gasthochschule, in der der Aufenthaltszeitraum bestätigt wird (dafür können Sie dieses Formular verwenden)
    ACHTUNG: Die Aufenthaltsbestätigung muss gegen Ende des ERASMUS-Aufenthalts von der Gasthochschule ausgestellt werden. Sie ist nicht gültig, wenn sie bereits zu Beginn des ERASMUS-Aufenthalts ausgestellt worden ist.
  • ein Erfahrungsbericht über das Studium an der Gasthochschule (ist online auszufüllen)
  • eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen (= Transcript of Records, wird von der Gastuniversität ausgestellt)

Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie Opens internal link in current windowhier.

Download

Formular für die fakultätsinterne ERASMUS-Bewerbung
   46 K

Kontakt

Frau Monique Rust, M.A.
Barkhausen-Bau, Raum 158
E-Mail: erasmus@et.tu-dresden.de
Phone: +49 351 463-32151
Fax: +49 351 463-37740

Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 bis 10:30
Donnerstag: 13:30 bis 15:00
(und nach Vereinbarung)

Wichtige Links

Last modified: 21.05.2013 10:32
Author: Monique Rust