ERASMUS-Restplätze der Fakultät E&I für 2013/14
Was ist ERASMUS?
Teilnahmevoraussetzungen
ERASMUS-Bewerbungsverfahren
ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe
ERASMUS-Sonderförderung
Beurlaubung - ja oder nein?
Ablaufplan
ERASMUS-Austauschplätze für Studierende der Fakultät E&I
Versicherung während des Auslandsstudiums
Nach dem Auslandsaufenthalt
Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Download
Kontakt
Wichtige Links
ERASMUS-Restplätze für das Studienjahr 2013/2014
Die im Folgenden genannten ERASMUS-Austauschplätze sind für das Studienjahr 2013/14 noch frei. Wer Interesse an einem dieser Plätze hat, kann sich an Monique Rust wenden.
Land | Partneruniversität | Restplätze | max. Dauer in Monaten/Platz | Österreich | Johannes Kepler Universität Linz | 1 | 10 | | TU Wien | 2 | 6 | Belgien | Katholieke Universiteit Leuven | 2 | 10 | Bulgarien | TU Sofia | 2 | 6 | Schweiz | Ecole Polytechnique Federale Lausanne | 1 | 10 | Tschechien | Brno University of Technology | 1 | 10 | | TU Liberec | 1 | 10 | | Czech TU Prague | 2 | 10 | Dänemark | Aalborg University | 1 | 12 | Spanien | Universidad Miguel Hernández de Elche | 2 | 10 | | Universidad de Málaga | 3 | 6 | | Universidad de Cantabria, Santander | 2 | 12 | | Universidad de Valladolid | 1 | 12 | | Universidad de Zaragoza | 2 | 10 | Frankreich | Ecole Nationale Supérieure des Télécommunication de Bretagne, Brest | 2 | 12 | | Ecole Supérieure d'Electricité (SUPELEC), Gif-sur-Yvette | 2 | 12 | | Institut National des Sciences Appliquées de Lyon (INSA) | 2 | 10 | | Ecole Supérieure d'Ingénieurs en Electronique et Electrotechnique, Noisy | 1 | 10 | | Ecole Nationale Supérieure des Mines, St. Etienne | 2 | 10 | Griechenland | National Technical University of Athens | 1 | 6 | Ungarn | Pázmany Péter Catholic University | 2 | 5 | Italien | Politecnico di Milano | 1 | 10 | | Politecnico di Torino | 1 | 6 | Polen | Politechnika Warszawska / Wydzial Mechatroniki | 1 | 12 | | Politechnika Warszawska / Wydzial Elektroniki i Technik Informacyjnych | 1 | 12 | | Politechnika Wroclawska | 2 | 10 | Rumänien | Universitatea "Politehnica" din Timisoara | 1 | 10 | Schweden | Linköpings Universitet | 1 | 10 | Finnland | Aalto University | 1 | 10 | Slowakei | Zilinska Univerzita | 1 | 10 | Türkei | TU Istanbul | 1 | 10 | | Yildiz Teknik Üniversitesi, Mechatronics Engineering Department | 3 | 10 | | Yasar University, Izmir | 2 | 10 | Großbritannien | Loughborough University | 2 | 10 | | King's College London | 2 | 6 |
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Was ist ERASMUS?
ERASMUS ist das Förderprogramm der Europäischen Union für die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Bildung. Mit dem ERASMUS-Programm wird das Ziel verfolgt, die europäische Dimension der Hochschulbildung auszubauen und die Mobilität von Studierenden und Dozenten zu unterstützen.
Die aktuelle Förderphase umfasst den Zeitraum 2007-2013 und tritt unter dem Namen "Programm für lebenslanges Lernen" (Lifelong learning Programme - LLP) in Kraft. Dieses Bildungsdachprogramm enthält neben ERASMUS für die Hochschulbildung noch weitere Teilprogramme wie Comenius (Schulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung).
Die Grundlage für das ERASMUS-Programm bilden bilaterale Vereinbarungen der Technischen Universität Dresden mit den jeweiligen Partnerhochschulen. Jede Vereinbarung regelt die Laufzeit, die Anzahl der Austauschplätze und die daran beteiligten Fachrichtungen. Der/die Studierende wird dann über seine/ihre Fakultät an die jeweilige Partnerinstitution vermittelt. Jede Fakultät bzw. jeder Lehrstuhl oder jedes Institut hat, sofern an einer Kooperation beteiligt, eine/n verantwortliche/n Programmbeauftragte/n (Fachkoordinator), der die Austauschstudenten betreut und die Programme koordiniert.
Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme am und Förderung durch das ERASMUS-Programm sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden
- bisher noch keine Teilnahme am ERASMUS-Programm
- die Teilnahme ist nur an solchen Austauschprogrammen möglich, die für den betreffenden Fachbereich ausgeschrieben sind
- mindestens das erste Studienjahr muss erfolgreich abgeschlossen sein
- das Auslandsstudium stellt einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar
- Immatrikulation an der TU Dresden in einem Studiengang, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschließlich Promotion) führt
ERASMUS-Bewerbungsverfahren
Studierende, die am ERASMUS-Programm teilnehmen möchten, müssen sich zuerst fakultätsintern bewerben. Nach Vergabe des ERASMUS-Platzes durch die Heimatfakultät müssen die Studierenden sich an der jeweiligen Gastuniversität bewerben.
Die Termine für die verschiedenen notwendigen Schritte finden Sie im
Ablaufplan.
Schritt 1: ERASMUS-Bewerbung an der Fakultät E&I
Die
ERASMUS-Studienplätze an den Partneruniversitäten der Fakultät E&I werden in einem internen Bewerbungsverfahren vergeben.
Jeder Interessent hat die Möglichkeit, nach einer ersten Infoveranstaltung (Anfang Dezember) drei Wunschziele für das Auslandsstudium auf einem internen Bewerbungsformular anzugeben. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Wunschunis darauf, dass diese Ihren Studiengang bzw. Ihre Studienrichtung anbieten. Das interne Bewerbungsformular ist zusammen mit einer aktuellen Notenliste und - falls vorhanden - Sprachzertifikaten bei Monique Rust einzureichen.
Anhand dieser Bewerbung wird unter Berücksichtigung der Studienleistungen sowie vorhandener Sprachkenntnisse vorläufig ein Studienplatz zugewiesen. Während einer zweiten Infoveranstaltung wird die Platzvergabe bekannt gegeben. Die Bewerber haben dann die Möglichkeit, diesen Studienplatz anzunehmen, abzulehnen oder evtl. mit anderen Bewerbern zu tauschen.
Schritt 2: ERASMUS-Bewerbung an der Gastuniversität
Mit der Zuweisung des ERASMUS-Platzes durch die Heimatfakultät ist der erste Schritte getan. Anschließend müssen sich die Studierenden an der jeweiligen Gastuniversität bewerben.
Die Bewerbungsunterlagen für die Partneruniversität umfassen in der Regel:
- Bewerbungsformular (= Student Application Form, Formular der Gastuniversität verwenden, Formular ist auf den Webseiten der Gastuniversität zu finden)
- Learning Agreement (= ECTS-Learning Agreement, Formular ist ebenfalls auf den Webseiten der Gastuniversität zu finden)
Das Learning Agreement ist für die ERASMUS-Förderung unerlässlich. Das Learning Agreement muss von Ihnen und von den Fachkoordinatoren von Heimat- und Gastuniversität unterzeichnet werden, bevor es zum Akademischen Auslandsamt der TU Dresden geht. Bitte beachten Sie, dass Sie die ERASMUS-Förderung erst dann erhalten können, wenn das vollständig unterschriebene Learning Agreement und die ERASMUS-Annahmeerklärung dem Akademischen Auslandsamt vorliegen. - Englischsprachige aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records)
Eventuell verlangt die Gastuni weitere Unterlagen für die ERASMUS-Bewerbung (z.B. Nachweis von Kenntnissen der Kurssprache, eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung von der TUD oder einen Krankenversicherungsnachweis für das Auslandsstudium). Sie sind für die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen selbst verantwortlich. Informieren Sie sich also auf den Webseiten Ihrer Gastuniversität über deren aktuelle Bewerbungsanforderungen.
Die Bewerbungsunterlagen für Ihre Gastuniversität sind bis zu einem festgelegten Termin (siehe Ablaufplan) bei Monique Rust einzureichen. Nach TU-interner Bearbeitung werden diese Unterlagen an die Partneruniversität geschickt. Die Zu-/Absagen von der Partneruniversität treffen dann in der Regel zwischen April und August ein.
ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe
Jede/r Studierende, die/der im Rahmen des ERASMUS-Programms im Ausland studiert, erhält eine Mobilitätsbeihilfe. Diese kann max. 300 Euro pro Monat betragen (meist übersteigt sie aber ca. 250 Euro pro Monat nicht). Die Mobilitätsbeihilfe wird in zwei Raten gezahlt: 70% zu Beginn des Auslandsaufenthalts; die restlichen 30% kurz danach.
Um die ERASMUS-Förderung zu erhalten, müssen Studierende die verbindliche ERASMUS-Annahmeerklärung ausfüllen und fristgerecht bei M. Rust abgeben. Wer die Annahmeerklärung nicht ausfüllt, kann keine keine ERASMUS-Förderung erhalten.
Die erste Rate der ERASMUS-Förderung kann erst gezahlt werden, wenn alle Unterlagen dem Akademischen Auslandsamt der TUD vorliegen. Von besonderer Bedeutung ist dabei das Learning Agreement. Erst wenn es ausgefüllt und sowohl vom Studierenden, vom Fachkoordinator der TUD als auch der Partneruniversität unterzeichnet wurde, kann die Beihilfe bewilligt werden.
Die zweite Rate der Beihilfe wird nach dem Auslandsaufenthalt gezahlt. Allerdings nur, wenn alle dafür nötigen Unterlagen (siehe Abschnitt "Nach dem Auslandsaufenthalt") im Akademischen Auslandsamt der TUD eingereicht worden sind.
ERASMUS-Sonderförderung
Förderung von Studierenden mit Kind
Wer ein Kind hat und im Rahmen des ERASMUS-Programms mit Kind ins Ausland gehen möchte, kann ERASMUS-Sondermittel beantragen. Diese Sondermittel werden als Pauschalen ausgezahlt und richten sich nach der Anzahl der Kinder und dem Zielland. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Akademische Auslandsamt der TUD. Dort erfahren Sie Näheres zu den Fördermöglichkeiten und erhalten die Antragsformulare. Die Beantragung der Sonderförderung sollte spätestens drei Monate vor Beginn des Auslandstudiums im Akademischen Auslandsamt der TUD erfolgen.
Förderung von Studierenden mit Behinderung

Auch behinderte Studierende können trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung ein ERASMUS-Studium im Ausland absolvieren und eine zusätzliche Förderung beantragen. Die Antragsformulare erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt der TUD. Die Beantragung der Zusatzförderung sollte spätestens drei Monate vor Beginn des Auslandsstudiums im Akademischen Auslandsamt der TUD erfolgen. Zuschussfähig sind Mehrkosten, die aufgrund der Behinderung entstehen, z.B. Kosten für die An- und Abreise, die Unterkunft, Helfer vor Ort oder medizinische Betreuung. Es können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten bezuschusst werden, die nicht durch nationale Stellen (z.B. Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter, Landschaftsverbände/Integrationsämter) abgedeckt sind.
Beurlaubung - ja oder nein?
Den ERASMUS-Studierenden wird empfohlen, sich für die Dauer des Auslandsstudienaufenthalts beurlauben zu lassen. Beurlaubungen sind beim Immatrikulationsamt der TU Dresden im Rückmeldezeitraum für das jeweils kommende Semester zu beantragen. Während der Beurlaubungszeit können und sollen die ERASMUS-Studierenden Studien- bzw. Prüfungsleistungen an ihrer Gasthochschule im Ausland erbringen.
Detaillierte Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamts.
Ablaufplan
TERMINE | AKTIVITÄT |
10.12.2012, 16:40, BAR 106 | 1. Informationsveranstaltung (Informationen zum ERASMUS-Studium und -Praktikum) |
17.1.2013 | Abgabe der fakultätsinternen Bewerbung (Interessenbekundung (s. Downloads) + Notenauszug) bei M. Rust |
28.1.2013, 16:40, BAR 213 | 2. Informationsveranstaltung mit Vergabe der ERASMUS-Studienplätze |
bis 8.2.2013 | Annahme des ERASMUS-Platzes per E-Mail (an monique.rust@tu-dresden.de) bestätigen |
21.3.2013 | Abgabe der vollständigen Bewerbung für die Partneruniversität bei M. Rust |
April 2013 | Versenden der Bewerbungsunterlagen an die Partneruniversitäten |
Mai - August 2013 | Zusagen der Partneruniversitäten |
bis 21.5.2013 | |
ERASMUS-Austauschplätze
LAND | ID-CODE | HOCHSCHULE | Fachspezifika | PLÄTZE | max. Dauer in Monaten |
Österreich | A LINZ01 | | 1,2,4,5,A,B,C,D,i,iv | 1 | 10 |
| A WIEN02 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 6 |
Belgien | B LEUVEN01 | | 1,2,3,A,B,C,D,i,ii,iii,iv | 2 | 10 |
Bulgarien | BG SOFIA16 | | Infos auf Uniwebsite | 3 | 6 |
Schweiz | CH LAUSANN06 | | Infos auf Uniwebsite | 1 | 10 |
Tschechien | CZ BRNO01 | | Infos auf Uniwebsite | 1 | 10 |
| CZ LIBEREC01 | | 1,2,4,B,C,D | 1 | 10 |
| CZ PRAHA10 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 10 |
Dänemark | DK AALBORG01 | | Infos auf Uniwebsite | 1 | 12 |
Spanien | E BARCELO03 | UPC Barcelona, Escola Universitaria D'Enginyria Tecnica Industrial | Infos auf Uniwebsite | 2 | 10 |
| E BARCELO03 | UPC Barcelona, Escola Tecnica Superior D'Enginyria de Telecomunicacio | Infos auf Uniwebsite | 2 | 10 |
| E ELCHE01 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 10 |
| E MADRID21 | | Infos auf Uniwebsite | 1 | 10 |
| E MALAGA01 | | Infos auf Uniwebsite | 4 | 6 |
| E SANTAND01 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 12 |
| E VALLADO01 | | 1,2,3,4,5,A,B,D,i,ii,iii,iv | 1 | 12 |
| E ZARAGOZ01 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 10 |
Frankreich | F BREST09 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 12 |
| F GIF-YFE02 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 12 |
| F LYON12 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 6 |
| F MARSEIL11 | | Infos auf Uniwebsite | 1 | 6 |
| F NOISY02 | | 3,4,5,D,i,iii | 2 | 10 |
| F STETIE06 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 10 |
Griechenland | G ATHINE02 | | Infos auf Uniwebsite | 1 | 6 |
Ungarn | HU BUDAPEST12 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 5 |
Italien | I MILANO02 | | Infos auf Uniwebsite | 1 | 10 |
| I TORINO02 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 6 |
Norwegen | N KRISTIA01 | | 1,2,3,4,5,A,C,D,i,ii,iii,iv | 3 | 10 |
| N TRONDHE01 | NTNU Trondheim, Faculty of Information Technology, Mathematics and Electrical Engineering | Infos auf Uniwebsite | 1 | 10 |
Polen | PL KRAKOW02 | | Infos auf Uniwebsite | 1 | 10 |
| PL WARSZAW02 | | 3,4,5,D | 1 | 12 |
| PL WARSZAW02 | | Infos auf Uniwebsite | 1 | 12 |
| PL WROCLAW02 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 10 |
Rumänien | RO TIMISOA04 | | Infos auf Uniwebsite | 1 | 10 |
Schweden | S GOTEBOR02 | | Infos auf Uniwebsite | 1 | 10 |
| S LINKOPI01 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 10 |
| S STOCKHO04 | | Infos auf Uniwebsite | 1 | 12 |
Finnland | SF ESPOO01 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 10 |
Slowakei | SK ZILINA01 | | 1(Fak. Maschbau),2,3(BMT eng.) ,4,A,B,C | 1 | 10 |
Türkei | TR ISTANBU04 | | Infos auf Uniwebsite | 1 | 10 |
| TR ISTANBU07 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 6 |
| TR ISTANBU07 | | Infos auf Uniwebsite | 3 | 10 |
| TR IZMIR05 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 10 |
Großbritannien | UK GUILDFO01 | | Infos auf Uniwebsite | 1 | 10 |
| UK LONDON017 | | nur Nachrichtentechnik | 2 | 6 |
| UK LONDON031 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 8 |
| UK LOUGHBO01 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 10 |
| UK SHEFFIE01 | | Infos auf Uniwebsite | 2 | 5 |
Legende zu den Fachspezifika:
Elektrotechnik und Informationstechnik:
1:= Automation and Control / Automatisierungstechnik
2:= Electrical Power Engineering / Elektroenergietecchnik
3:= Precision and Micro Engineering / Mikro- und Feinwerktechnik
4:= Communications and Information Technology / Informations- und Nachrichtentechik
5:= Microelectronics / Mikroelektronik
Mechatronik
A:= Vehicle Mechatronics / Fahrzeugmechatronik
B:= Mechatronics in Mechanical Engineering / Mechatronik im Maschinenbau
C:= Macromechatronics
D:= Micromechatronics
Informationssystemtechnik
i:= Software Engineering / Softwaretechnik
ii:= System Refered Computer Science / Systemorientierte Informatik
iii:= Architecture of distributed Systems / Architektur verteilter Systeme
iv:= Computer Engineering / Technische Informatik
Versicherung während des Auslandsstudiums
Das ERASMUS-Programm beinhaltet keinen Versicherungsschutz. ERASMUS-Studierende müssen also selbständig dafür sorgen, dass für sie ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherungen können über die europäische Versicherungskarte (EHIC) Leistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen. Dabei ist aber zu beachten, dass oftmals nur eine medizinische Notversorgung im jeweiligen Gastland gewährleistet ist. Der Abschluss einer Auslandskrankenzusatzversicherung kann deswegen notwendig sein.
Private Krankenkassen haben i.d.R. keine europaweiten Sozialversicherungsabkommen, d.h. es ist i.d.R. keine medizinische Notversorgung im Ausland gewährleistet.
ERASMUS-Studierende sind bei ihrem Auslandsstudium gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich allerdings nur auf solche Tätigkeiten, die mit dem Hochschulbesuch in einem inneren ursächlichen Zusammenhang stehen, d.h. der Aufenthalt an der Gasthochschule zum Zwecke des Studiums und die damit verbundenen Wege. ERASMUS-Studierende sollten also prüfen, ob ihre Privathaftpflicht- oder Unfallversicherung auch für die Zeit des Studienaufenthalts im Ausland gilt. Derartige Versicherungen sind keine Pflicht, können jedoch sehr hilfreich sein.
In jedem Fall sollten sich ERASMUS-Studierende vor dem Auslandsstudium über die Leistungen ihrer bestehenden Versicherungen informieren und ggf. zusätzliche Versicherungen abschließen. Zum Beispiel der Abschluss einer privaten Auslandskrankenzusatzversicherung inklusive Krankenrücktransport ist anzuraten. Für alle ERASMUS-Teilnehmer besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet, inkl. Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt sind dem Akademischen Auslandsamt der TUD vorzulegen:
- eine Bescheinigung der Gasthochschule, in der der Aufenthaltszeitraum bestätigt wird (dafür können Sie dieses Formular verwenden)
ACHTUNG: Die Aufenthaltsbestätigung muss gegen Ende des ERASMUS-Aufenthalts von der Gasthochschule ausgestellt werden. Sie ist nicht gültig, wenn sie bereits zu Beginn des ERASMUS-Aufenthalts ausgestellt worden ist. - ein Erfahrungsbericht über das Studium an der Gasthochschule (ist online auszufüllen)
- eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen (= Transcript of Records, wird von der Gastuniversität ausgestellt)
Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie
hier.
Download
Kontakt
Frau Monique Rust, M.A. | |
Barkhausen-Bau, Raum 158 E-Mail: erasmus@et.tu-dresden.de | Phone: +49 351 463-32151 Fax: +49 351 463-37740 |
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 bis 10:30
Donnerstag: 13:30 bis 15:00
(und nach Vereinbarung)
Wichtige Links